Kundenbereich
März 2019
Sondernutzungsrecht: Wird der Keller von Dritten genutzt müssen Sie Herausgabe an die Gemeinschaft verlangen!
NEWS Vermieter/Mieter
Vermieter-Telegramm für Sie zur Info
Vermieter-Telegramm Oktober 2017
Mit dem einfachen 5-Punkte-Check erkennen Sie jeden Fehler in der Jahresabrechnung sofort!
Vermieter-Telegramm Februar 2017
Schritt für Schritt zur Mieterhöhung
Vermieter-Telegramm Januar 2017
Immo-Zinsen im Keller und trotzdem Pleitegeier auf dem Dach?
I. Vermieter-Telegramm Juni 2016
Vermieter-Warnung: Diese Neuerungen kommen jetzt auf Sie zu!
I. Vermieter-Telegramm April 2016
In einem reinen Wohngebiet darf kein Flüchtlingsheim gebaut werden
II. Vermieter-Telegramm März 2016
Teilungserklärung: Statt Apotheke ist Friseursalon zulässig
I. Vermieter-Telegramm Februar 2016
Schlagwortartige Bezeichnung eines Beschlussgegenstandes ist ausreichend
I. Vermieter-Telegramm August 2015
Zustimmung zu baulichen Veränderung nur im Beschlussverfahren
III. Vermieter-Telegramm Mai 2015
Den Makler zahlt nun der Vermieter
II. Vermieter-Telegramm Mai 2015
Wohnungseigentümer müssen angemessene Instandhaltungsrücklage ansammeln... |
I. Vermieter-Telegramm Mai 2015
Bezeichnung anderer Wohnungseigentümer als „Lügner“ oder „Betrüger“ stellt Beleidigung dar
|
|
Schönheitsreparaturen 2014: Wieder alles offen?
Eigenbedarfskündigung: Unzulässig bei sozial und gesundheitlich beeinträchtigem Mieter
Wofür Sie als Eigentümer haften
Beleidigungen vom Mieter? – erst abmahnen, dann ist Ihre Kündigung erfolgreich...
Alles, was Ihr Mieter zahlen muss – kompakt im Überblick
Quelle: http://www.rauchmelderpflicht.eu
GeVestor Financial Publishing Group
Darf ein Mieter wegen Mängel schon kurz nach Einzug die Miete kürzen?
Liebe Leserin, lieber Leser,
2011 sind die Energiepreise für Wohnimmobilien wieder gestiegen. Und so wird es bei der Abrechnung 2012 erneut zu gigantischen Nachforderungen durch uns Vermieter kommen.
Was das bedeutet, wissen Sie bereits heute: Auch in diesem Jahr wird man Sie – als Überbringer der schlechten Nachricht – wieder zum Sündenbock für die hohen Nachzahlungen machen. Stress mit Ihren Mietern – selbst den friedlichsten – ist da vorprogrammiert.
Ihr bester Schutz gegen Auseinandersetzungen: eine unangreifbare Abrechnung. Die gelingt jedoch nur, wenn Sie sie auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung erstellen. Denn letztlich sagen im Mietrecht nicht die Gesetze, wo es langgeht –die Richter tun es.
Und 2011 waren die Richter am höchsten deutschen Mietgericht fleißig: 10 neue Entscheidungen zum Betriebskostenrecht hat allein der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet.
Jedes dieser Urteile ist wichtig – jedes sollten Sie kennen, damit Sie eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung erstellen und alle Vorteile für sich optimal nutzen.
Wie das geht zeigt aktuell der Beratungsdienst für private Vermieter "Erfolgreich Vermieten" in einem soeben erschienenen Themen-Spezial.
Als Chefredakteur habe ich für die Leser dieses E-Mail-Newsletters aushandeln können, dass Sie dieses Themen-Spezial für kurze Zeit gratis erhalten, wenn Sie "Erfolgreich Vermieten" zum kostenlosen 30-Tage-Test anfordern! (Klicken Sie dazu einfach auf den Link am Ende dieses Artikels.)
Ich bin mir sicher: Mit den Informationen, Anleitungen und Tipps dieses Themen-Spezials, das auf Basis der aktuellsten Urteile erstellt wurde, gelingt Ihnen eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung in diesem Jahr ganz leicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Mahlstedt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Chefredakteur von "Erfolgreich Vermieten"
Hier klicken, um sich das Themen-Spezial "Betriebskostenabrechnung 2012" von "Erfolgreich Vermieten" zu sichern!
Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht mit einem Bedarf begründet werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags absehbar war. Dies entschied das Landgericht Lüneburg im Dezember 2011.
Ein Vermieter hatte gegenüber seinem Mieter Ende Mai 2010 wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Der Mietvertrag war Ende August 2008 für Anfang November 2008 abgeschlossen worden. Als Kündigungsgrund gab der Vermieter an, dass er die Mietwohnung für seinen 19-jährigen Sohn benötige. Dieser sollte die Wohnung künftig nutzen, weil die elterliche Wohnung zu klein geworden sei.
Der Mieter verweigerte die Räumung, weil er die Kündigung für rechtswidrig hielt. Der Bedarf sei für den Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar gewesen.
Zu Recht! Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war.
Dies gilt zumindest dann, wenn eine Kündigung bereits innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss erfolgt. Ein Kündigungsgrund für eine Eigenbedarfskündigung ist unbeachtlich, wenn ein Vermieter diesen bei vorausschauender Planung bei Abschluss des Mietvertrages hätte erkennen können.
Im entschiedenen Rechtsstreit hätte der Vermieter mit dem Eigenbedarf des ältesten Sohnes rechnen müssen. Die Kündigung war deshalb rechtswidrig (LG Lüneburg, Urteil v. 07.12.11, Az. 6 S 79/11).
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Tobias Mahlstedt
Achtung Vermieter!
Schützen Sie sich vor Fehlern in Ihrer Betriebskostenabrechnung 2012!
Bei den Betriebskosten ändert sich die Rechtslage ständig. Die jährliche Abrechnung wird deshalb zu einer heiklen Angelegenheit. Denn falls Ihnen entgeht, dass bestimmte Kosten umlagefähig sind, verschenken Sie Geld. Setzen Sie dagegen falsche Posten auf die Abrechnung oder unterläuft Ihnen ein kleiner formaler Fehler, kann Ihr Mieter die Nachzahlung ablehnen.
Gehen Sie dieses Jahr deshalb auf Nummer Sicher – mit der Mustervorlage einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung 2012 des "Immobilien-Beraters". Darin werden alle aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben korrekt berücksichtigt. Sie erhalten die Mustervorlage GRATIS mit dem kostenlosen Betriebskosten-2012-Paket des "Immobilien-Beraters".
Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung, bei der Sie keinen Cent verschenken. Einfach hier klicken!
Gartenpflege: Vermieter muss nicht kostengünstigstes Angebot annehmen
Dies entschied das Amtsgericht Ahrensburg im Juni 2011. Ein Vermieter und sein Mieter stritten über Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2008 und 2009.
Insbesondere die Gartenpflegekosten in Höhe von jeweils 2.400 € jährlich waren dem Mieter ein Dorn im Auge. Das Mietshaus lag in einer sehr wohlhabenden Gegend. Der Vermieter bzw. sein Vorgänger hatten in der Vergangenheit die Gartenpflege selbst durchgeführt und bisher in Höhe von 200 € auf den Mieter umgelegt.
Nunmehr ließ der Vermieter die Gartenpflege durch eine Fachfirma durchführen und legte die dafür anfallende Vergütung auf den Mieter um. Der Mieter war jedoch der Ansicht, dass eine Kostensteigerung auf 2.400 € jährlich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße. Die Kosten lägen erheblich über dem im Betriebskostenspiegel des Mieterbundes ausgewiesenen durchschnittlichen Betrag.
Das Gericht entschied zu Gunsten des Vermieters. Gartenpflegekosten gehören gemäß § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrKO) zu den auf Mieter umlegungsfähigen Kosten.
Ein Vermieter hat hinsichtlich der Art der Bewirtschaftung und der Auswahl der hierfür beauftragten Fachfirmen freies Ermessen. Dieses Ermessen wird lediglich begrenzt durch den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.
Ein Vermieter ist aber nicht verpflichtet, die kostengünstigste Fachfirma zu wählen. Da sich das streitgegenständliche Mietshaus in einer sehr wohlhabenden Gegend befand, waren die ortsüblichen Kosten ausschlaggebend (AG Ahrensburg, Urteil v. 03.06.11, Az. 45 C 193/11).
Gute Nachricht für alle privaten Vermieter: Neue BGH-Urteile erleichtern Ihnen jetzt die Betriebskostenabrechnung 2012!
Liebe Leserin, lieber Leser,
nicht die Gesetze sagen, wo es im Mietrecht langgeht – die Richter tun es! Und 2011 waren die Richter am höchsten deutschen Mietgericht fleißig: 10 neue Entscheidungen zum Betriebskostenrecht hat allein der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Jedes dieser Urteile ist wichtig – jedes sollten Sie kennen, damit Sie eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung erstellen und alle Vorteile für sich optimal nutzen können.
Denn der BGH meint es in letzter Zeit gut mit uns Vermietern. So hat er zum Beispiel entschieden:
• Offenkundige (Rechen-)Fehler dürfen trotz Fristablaufs zulasten des Mieters korrigiert werden
• Gleichartige Betriebskosten können Sie zusammen abrechnen
• Ihren Verteilerschlüssel müssen Sie nicht näher erläutern
• Ein Betriebskostenspiegel entkräftet Ihre Abrechnung nicht
• Und einiges mehr.
Jedes dieser aktuellen Urteile des BGH aus 2011 – sowie alle weiteren, jetzt für Sie wichtigen Urteile und Paragraphen – erläutert Ihnen das soeben erschienene Themen-Spezial des Beratungsdienstes "Erfolgreich Vermieten".
Als Chefredakteur habe ich für die Leser dieses E-Mail-Newsletters aushandeln können, dass Sie dieses Themen-Spezial für kurze Zeit gratis erhalten, wenn Sie "Erfolgreich Vermieten" zum kostenlosen 30-Tage-Test anfordern! (Klicken Sie dazu einfach auf den Link am Ende dieses Artikels.)
Ich bin mir sicher: Mit den Informationen, Anleitungen und Tipps dieses Themen-Spezials, das auf Basis der aktuellsten Urteile erstellt wurde, gelingt Ihnen eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung in diesem Jahr ganz leicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Mahlstedt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Chefredakteur von "Erfolgreich Vermieten"
Hier klicken, um sich das Themen-Spezial "Betriebskostenabrechnung 2012" von "Erfolgreich Vermieten" zu sichern!
Verzichten Sie als privater Vermieter auf keinen Cent!
Es geht um Ihr Geld!
- Keine Chance für klagende Mieter
- Rechtssicherheit bei der Abrechnung
- Diese Fehler müssen Sie vermeiden
Jetzt zahlen Sie als Eigentümer nie mehr einen Cent zu viel fürs Gemeinschaftseigentum!
Wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht, müssen alle Eigentümer gemeinsam ran. Dumm nur, wenn es Eigentümer gibt, die "Gemeinschaftseigentum" eigenwillig interpretieren und Kosten, die sie alleine tragen müssten, auf alle umlegen möchten.
Tipp:
Setzen Sie sich mit der besten Abwehrstrategie aller Zeiten zur Wehr – und sparen Sie Hunderte Euros!
Wie es geht, erfahren Sie mit 1 Klick hier!
Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung ist nicht verpflichtet, rückständige Hausgelder oder rückständige Sonderumlagen zu zahlen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2011 fest.
Jetzt zahlen Sie als Eigentümer nie mehr einen Cent zu viel fürs Gemeinschaftseigentum!
Einen Hausverwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das als Fehlerquelle erkennbare Fenster reparieren lässt und erst später, nach einem durch Regen erneut verursachten Wassereinbruch dieses Fenster endgültig austauschen lässt. Dies entschied das Landgericht Lüneburg im Dezember 2011.
Kommt Ihnen die Hausgeldabrechnung spanisch vor?
Wie Sie jetzt jede Hausgeldabrechnung blitzschnell entschlüsseln … dem Verwalter die richtigen Fragen stellen … und in der Eigentümerversammlung Ihr Recht auf Minderung durchsetzen, erfahren Sie hier!
Ein Wohnungseigentümer hatte den Verwalter seiner Eigentümergemeinschaft auf Schadensersatz verklagt.
Anfang 2008 waren in seiner Wohnung durch ein undichtes Fenster Wasserschäden entstanden.
Der Verwalter ließ zunächst das Fenster reparieren. Ein halbes Jahr später ereignete sich ein weiterer Wasserschaden wegen eines Mangels des selben Fensters. Erst jetzt ließ der Verwalter das Fenster austauschen.
Das Gericht wies die Klage ab. Hinsichtlich des 1. Schadens hatte der Verwalter keine Pflichtverletzung begangen. Auch zum Zeitpunkt des 2. Wasserschadens hatte der Verwalter alles Erforderliche getan.
Dass die 1. Reparaturarbeiten letztendlich nicht erfolgreich waren, war nicht vorhersehbar. Denn der Verwalter hatte durch den Hausmeister eine Dichtigkeitsprüfung vornehmen lassen und sich hierauf verlassen dürfen. Der Verwalter durfte diese Aufgabe dem Hausmeister übertragen (LG Lüneburg, Beschluss v. 08.12.11, Az. 9 S 16/11).
weil ungerechtfertigte Mängel geltend gemacht werden – und daraufhin die Miete gekürzt wird.
weil Ihre Betriebskostenabrechnungen angezweifelt werden.
weil Schönheitsreparaturen nicht oder nur mangelhaft ausgeführt werden.
Wenn Sie Probleme wie diese kennen und endlich loswerden möchten, dann lernen Sie jetzt DAS Praxis-Referenzwerk erfolgreicher Vermieter kennen – den "Immobilien-Berater".
Ein teilender Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei einem späteren Verkauf von Eigentumswohnungen den Erwerbern Sondernutzungsrechte an bestimmten Flächen einzuräumen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich im Dezember 2011.
Wie viele der 5 größten Vermietungsfehler kosten Sie unnötig Zeit, Geld und Nerven?
Die Vermietung Ihrer Immobilie lohnt sich immer weniger, weil das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag immer schlechter wird? Und Sie müssen sich immer öfter in Ihrer Freizeit mit Problemmietern herumschlagen – statt Ihr Leben genießen zu können?